Im Februar 2025 hören unser 1. Kassierer Patrick Bether und unsere 1. Schriftführerin Christiane Bloeck auf.
Daher suchen wir jetzt schon geeignete Kandidaten für diese Positionen. Ein Verein braucht laut § 26 Abs. 1 BGB zwingend einen Vorstand.
Ohne diesen ist der Verein handlungsunfähig und ein kostenpflichtiger Notvorstand muss vom Gericht bestellt werden. Das kann mehrere Tausend Euro im Jahr kosten und schränkt die Vereinsfreiheit ein. Im schlimmsten Fall droht die Auflösung des Vereins und der Verlust der Kleingärten.
Unser Appell an alle Mitglieder: Übernehmt Verantwortung und stellt euch im Februar zur Wahl. Meldet euch bei uns, wenn Ihr Interesse habt, wir informieren euch gerne vorab über die Vorstandsarbeit.